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Art 3 SozSichAbkAUT1995G

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme seines Artikels 2 am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 2 tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.