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Art 1 SozSichAbkAUT1995G

Gesetz zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Wien am 4. Oktober 1995 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.