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Art 1 SozSichAbkALBG

Gesetz zu dem Abkommen vom 23. September 2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Tirana am 23. September 2015 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Albanien über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.