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§ 3 SozPflegerV — Inkrafttreten

Verordnung über die Ausbildungsförderung für soziale Pflegeberufe

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.05.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1974 in Kraft.