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§ 4 SoldRehaHomG — Rechtsweg

Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten

Stand: 23.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.