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§ 2 SoldErnAnO 2015 — Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor:

1.
Ernennungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
2.
Ernennungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
3.
Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.