Der Prüfungsteilnehmer kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auf Antrag bei der unteren Fischereibehörde Einsicht in seine Prüfungsunterlagen nehmen.
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Der Prüfungsteilnehmer kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auf Antrag bei der unteren Fischereibehörde Einsicht in seine Prüfungsunterlagen nehmen.