Der Prüfungsteilnehmer kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auf Antrag bei der unteren Fischereibehörde Einsicht in seine Prüfungsunterlagen nehmen.
Der Prüfungsteilnehmer kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses auf Antrag bei der unteren Fischereibehörde Einsicht in seine Prüfungsunterlagen nehmen.