nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 3 § 4 SkAufG

Streitkräfteaufenthaltsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verpflichtungen der ausländischen Streitkräfte, die sich aus Artikel 2 § 12 Abs. 5 herleiten, lassen die bestehenden Verantwortlichkeiten für eine Liegenschaft gegenüber der Nachbarschaft und der Allgemeinheit unberührt.