nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 SignBenennV — Anwendungsbereich

Signatarebenennungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 06.12.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt

1.
die Voraussetzungen und das Verfahren der Benennung von Signataren des Betriebsabkommens von INTERSPUTNIK durch die Bundesregierung als Vertragspartei von INTERSPUTNIK,
2.
die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Entscheidungen über die Benennung von Signataren.