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§ 8 SichLVFinV 2016 — Ergebnisse des Sicherungsfonds

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Überschüsse des Sicherungsfonds werden im Folgejahr an die Mitglieder im Verhältnis ihrer Ist-Beteiligungen am Ende des betreffenden Geschäftsjahres ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt spätestens einen Monat nach Feststellung des Jahresabschlusses des Sicherungsfonds.