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§ 11 SichLVFinV 2016 — Übergangsvorschrift

Verordnung über die Finanzierung des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf die Jahresbeiträge für das Jahr 2017 anzuwenden.