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Art III SiMedErl

Erlaß über die Stiftung der Silbermedaille für den Behindertensport

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausgezeichnete erhält eine Verleihungsurkunde. Das Ehrenzeichen geht in das Eigentum des Ausgezeichneten über.