Diese Verordnung gilt für Seilbahnen, soweit sie den Bestimmungen des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (BayESG) unterliegen.
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Diese Verordnung gilt für Seilbahnen, soweit sie den Bestimmungen des Bayerischen Eisenbahn- und Seilbahngesetzes (BayESG) unterliegen.