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§ 6 SeilbDG — Inkrafttreten

Seilbahndurchführungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die §§ 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.

(2) Die §§ 4 und 5 dieses Gesetzes treten am 21. März 2018 in Kraft.