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§ 9 SeeUGDV — Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.