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§ 8a SeeStrOV — Verweisungen

Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit in anderen Vorschriften auf die "Seestraßenordnung" verwiesen wird, treten an deren Stelle die "Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See".