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Regel 16 SeeStrO 1972 — Maßnahmen des Ausweichpflichtigen

Kollisionsverhütungsregeln

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jedes ausweichpflichtige Fahrzeug muß möglichst frühzeitig und durchgreifend handeln, um sich gut klar zu halten.