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# Inhaltsübersicht SeeSchStrO 1971

Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.06.2023. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Start: BJNR006410971BJNE001008308_01

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Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1	Geltungsbereich
§ 2	Begriffsbestimmungen
§ 3	Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
§ 4	Verantwortlichkeit
§ 5	Schiffahrtszeichen
§ 6	Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 7	Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
Zweiter Abschnitt
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 8	Allgemeines
§ 9	Verwendung von Positionslaternen
§ 10	Kleine Fahrzeuge
§ 11	Schallsignale der Binnenschiffe
§§ 12 bis 18	(aufgehoben)
Dritter Abschnitt
Schallsignale der Fahrzeuge
§§ 19 und 20	(aufgehoben)
Vierter Abschnitt
Fahrregeln
§ 21	Grundsätze
§ 22	Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
§ 23	Überholen
§ 24	Begegnen
§ 25	Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
§ 26	Fahrgeschwindigkeit
§ 27	Schleppen und Schieben
§ 28	Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
§ 29	Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
§ 30	Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
§ 31	Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wassermotorradfahren, Kite- und Segelsurfen
Fünfter Abschnitt
Ruhender Verkehr
§ 32	Ankern
§ 33	Anlegen und Festmachen
§ 34	Umschlag
§ 35	Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
§ 36	Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
Sechster Abschnitt
Sonstige Vorschriften
§ 37	Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
§ 38	Ausübung der Fischerei und der Jagd
§ 39	Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
§ 40	Mitführen von Unterlagen
Siebenter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften für den Nord-Ostsee-Kanal
§ 41	Geltungsbereich
§ 42	Zulassung
§ 43	An- und Abmeldung
§ 44	(aufgehoben)
§ 45	Verkehr in den Zufahrten
§ 46	Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
§ 47	Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
§ 48	Fahrabstand
§ 49	Verhalten vor und in den Weichengebieten
§ 50	Fahrregeln für Freifahrer und Schub- und Schleppverbände
§ 51	Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 52	(aufgehoben)
§ 53	Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal
§ 54	(aufgehoben)
Achter Abschnitt
Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden derWasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
§ 55	Schifffahrtspolizei
§ 55a	Verkehrszentralen
§ 56	Schiffahrtspolizeiliche Verfügungen
§ 57	Schiffahrtspolizeiliche Genehmigungen
§ 58	Schiffahrtspolizeiliche Meldungen
§ 59	Befreiung
§ 60	Ermächtigung zum Erlaß von schiffahrtspolizeilichen Bekanntmachungen und Rechtsverordnungen
Neunter Abschnitt
Bußgeld- und Schlußvorschriften
§ 61	Ordnungswidrigkeiten
§ 62	(Inkrafttreten; Aufhebung von Vorschriften)
Anlage I
Schiffahrtszeichen
Vorbemerkungen
Abschnitt I - Sichtzeichen
A. Gebots- und Verbotszeichen
Nr.
A. 1	Überholverbot
A. 2	Begegnungsverbot an Engstellen
A. 3	Geschwindigkeitsbeschränkung
A. 4	Geschwindigkeitsbeschränkung wegen Gefährdung durch Sog oder Wellenschlag
A. 5	Geschwindigkeitsbeschränkung vor Stellen mit Badebetrieb
A. 6	Einhalten eines Fahrabstandes
A. 7	Anhalten vor beweglichen Brücken, Sperrwerken und Schleusen
A. 8	Ankerverbot
A. 9	Festmacheverbot
A.10	Liegeverbot
A.11	Einhalten einer Fahrtrichtung
A.12	Abgabe von Schallsignalen
A.13	Anhalten in Schleusen
A.14	Durchfahren von Brücken
A.15	Ende einer Gebots- oder Verbotsstrecke in einer Richtung
A.16	Aufforderung zum Anhalten
A.17	Gesperrte Wasserflächen
A.18	Sperrung der gesamten Seeschiffahrtsstraße oder einer Teilstrecke
A.19	Durchfahren beweglicher Brücken und Sperrwerke sowie Einfahren in Schleusen und Ausfahren sowie der Zufahrten zu ihnen
A.20	Einfahren in die Zufahrten zum Nord-Ostsee-Kanal
A.21	Einfahren in die Schleusenvorhäfen und in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals in Brunsbüttel und Kiel-Holtenau
A.22	Durchfahren der Weichengebiete des Nord-Ostsee-Kanals
A.23	Verkehr beim Ölhafen Brunsbüttel
A.24	Ein- und Ausfahren Gieselaukanal und Toter Travearm (Altarm der Teerhofinsel)
A.25	Einfahren in die Husumer Au
B. Warnzeichen und Hinweiszeichen
B. 1	Fährstelle
B. 2	Durchfahren von festen Brücken
B. 3	Fernsprechstelle
B. 4	Grenzen eines Weichengebietes am Nord-Ostsee-Kanal
B. 5	Wasserski
B. 6	Außergewöhnliche Schiffahrtsbehinderung
B. 7	Querströmung
B. 8	Wassermotorräder
B. 9	(aufgehoben)
B.10	Kennzeichnung der Zufahrten zu Fahrwassern und der Mitte von Schiffahrtswegen
B.11	Bezeichnung der Fahrwasserseiten
B.12	(aufgehoben)
B.13	Bezeichnung von abzweigenden oder einmündenden Fahrwassern
B.14	Reeden
B.15	Gefahrenstellen
B.16	Kennzeichnung besonderer Gebiete und Stellen
B.17	Festmachetonne
Abschnitt II - Schallsignale
C. 1	Anhalten
C. 2	Durchfahren/Einfahren verboten
C. 3	Durchfahren/Einfahren
C. 4	Sperrung der Seeschiffahrtsstraße
C. 5	Einfahren in die Zufahrten und Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals von See
C. 6	Einfahren in die Schleusen des Nord-Ostsee-Kanals vom Kanal aus
Anlage II
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
Erläuterung zur Anlage II
II.1 Sichtzeichen der Fahrzeuge
Nr.
1	Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben
2	Zollfahrzeuge
3	Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie Maschinenfahrzeuge, die Schießscheiben schleppen
4	(aufgehoben)
5	Fähren
6	Fahrzeuge und Schub- und Schleppverbände, die bestimmte gefährliche Güter befördern, und leere Fahrzeuge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 2
7 und 8	(aufgehoben)
9	Schwimmendes Zubehör
10	Manövrierbehinderte Fahrzeuge, die im Fahrwasser baggern oder Unterwasserarbeiten ausführen
11	Festgemachte Fahrzeuge, schwimmende Anlagen und außergewöhnliche Schwimmkörper
12	Fahrzeuge mit Seelotsen auf dem Nord-Ostsee-Kanal
13	Freifahrer auf dem Nord-Ostsee-Kanal
14	Am Ufer festgekommene Fahrzeuge auf dem Nord-Ostsee-Kanal
15	Fahrzeuge, die einen Seelotsen anfordern
16	Fahrzeuge, die einen Seelotsen absetzen wollen
II.2 Schallsignale der Fahrzeuge
1	Achtungssignal
2	Gefahr- und Warnsignal
3	Schallsignale bei verminderter Sicht
4	(aufgehoben)
5	Ausweichsignale
6	Anforderungssignale "Brücke/Sperrtor/Schleuse öffnen"
7	Schleppersignale
8	(aufgehoben)
Anlage III
Karte zu § 1 Abs. 5
Anlage IV
(aufgehoben)
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Ende: BJNR006410971BJNE001008308_01

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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht SeeSchStrO 1971

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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