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§ 47 SeeRVertO 1986 — Verzeichnis der Ansprüche

Schiffahrtsrechtliche Verteilungsordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das vom Urkundsbeamten vor der Vornahme einer Verteilung nach § 26 Abs. 2 vorzulegende Verzeichnis ist sowohl bei Ansprüchen der Anspruchsklasse A als auch bei Ansprüchen der Anspruchsklasse D gegliedert nach Ansprüchen wegen Personenschäden und Ansprüchen wegen Sachschäden.