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# Anlage 1 SeeLotsEigV — (zu § 2 Absatz 1 Nummer 2 und § 4 Absatz 2 Satz 2) Umfang der Seelotseignungsuntersuchung

Seelotseignungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 28.05.2022 bis 03.06.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 781)

Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:

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I. Grundsätzlicher Untersuchungsumfang (wie bei Besatzungsmitgliedern des Decksdienstes)
Ärztliche Leistung	Inhalt	GOÄ-Ziffer	Steigerungs faktor
Anamneseerhebung	Ausführliche Anamneseerhebung einschließlich Fragebogen	1	3,5
Ganzkörperuntersuchung	Körperliche Untersuchung einschließlich RR-, Herzfrequenz-, Körpergröße- und Körpergewichtsmessung, Bestimmung des Body-Mass-Index	8	2,3
Sehtest	Überprüfung der Sehschärfe durch Bestimmung des Visus nach Snellen oder einem äquivalenten Verfahren; Überprüfung des Nahsehens durch Tafeln nach Nieden oder einem äquivalenten Verfahren	1200	2,3
Urinuntersuchung	Untersuchung des Urins auf Glukose, Eiweiß und Blut	3511	1,15
Ergebnismitteilung	Belehrung der untersuchten Person über den Inhalt des Zeugnisses	In Nummer 1 enthalten	entfällt
Zeugnisausstellung	Erfassung der Untersuchungsergebnisse im Seelotseignungsverzeichnis, Erteilung des Seelotseignungszeugnisses	75	2,3
Farbsinnprüfung	Überprüfung des Farbsehvermögens durch Farbtafeln zweier anerkannter Systeme	In Nummer 8 enthalten	entfällt
II. Seelotsbezogene zusätzliche Untersuchungen
EKG	Elektrokardiographische Untersuchung mit Belastung	652	2,3
Dämmerungssehen	Untersuchung des Dämmerungssehens, ohne Blendung	1234	2,3
Untersuchung des Dämmerungssehens, mit Blendung	1235	2,3
Blutentnahme	Blutentnahme mittels Kanüle oder Katheter aus der Vene	250	1,8
Blutbild	Kleines Blutbild	3550	1,15
Substrate, Metabolite, Enzyme	Gamma-GT	3592.H1	1,15
GPT	3595.H1	1,15
GOT	3594.H1	1,15
HbA1	3561	1,15
Kreatinin	3585.H1	1,15
Laboruntersuchungen	Zusätzliche Blutlaboruntersuchungen auf Anordnung des Seeärztlichen Dienstes	Gemäß GOÄ-Ziffern Abschnitt Laboratoriums-untersuchungen	1,15
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Zitiervorschlag: Anlage 1 SeeLotsEigV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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