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§ 7 SeeLotUntV 1998

Seelotsenuntersuchungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 28.05.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für Seelotsen außerhalb der Seelotsreviere gelten die §§ 1 bis 6 entsprechend.