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# Anlage 6a See-BV — (zu § 42) Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung

Seeleute-Befähigungsverordnung  
Historische Fassung: Stand 20.04.2024 bis 09.08.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3268 - 3270)

Eine Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung muss mindestens folgende Kenntnisse, Verständnisse und Fachkunde vermitteln:

Metallbearbeitung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte

- 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse

- 1.1 Festlegen der Arbeitsschritte (Arbeitsdurchführung bis Qualitätskontrolle)

- 1.2 Abschätzen des Teilebedarfs und Festlegen der Arbeitsmittel

- 1.3 Festlegen der Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse

- 1.4 Bereitstellen von Halbzeugen, Werkstücken, Spannzeugen, Werkzeugen, Prüf- und Messzeugen und weiteren Hilfsmitteln

- 1.5 Einrichten des Arbeitsplatzes

- 1.6 Beurteilen des Arbeitsergebnisses bei Abweichungen vom Sollmaß

- 2. Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen

- 2.1 Lesen und Anwenden von Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen

- 2.2 Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Verwendungshinweise, Handbücher, Stücklisten, Tabellen und Diagramme

- 2.3 Anfertigen von Skizzen

- 2.4 Erstellen von Mess- und Prüfprotokollen

- 2.5 Anwenden von Normen, insbesondere Toleranznormen

- 2.6 Handhaben von Datenträgern

- 3. Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen

- 3.1 Unterscheiden der Werkstoffeigenschaften von Eisenmetallen, Nichteisenmetallen, Kunst- und Naturstoffen

- 3.2 Auswählen von Werkstoffen unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Bearbeitung nach Verwendungszweck

- 3.3 Unterscheiden von Betriebsstoffen und Hilfsstoffen, Zuordnen nach ihrer Verwendung und Auswählen nach Verwendungszweck

- 4. Prüfen, Messen, Lehren

- 4.1 Auswählen der Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck

- 4.2 Messen von Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten

- 5. Anreißen, Körnen, Kennzeichnen

- 5.1 Anreißen von Werkstücken unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Oberfläche

- 5.2 Körnen von Bohrungsmittelpunkten sowie Kontroll- und Messpunkten

- 6. Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstoffen

- 6.1 Auswählen und Befestigen von Spannzeugen nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen

- 6.2 Ausrichten und Spannen von Werkstücken oder Bauteilen insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes

- 6.3 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen

- 7. Manuelles Spanen

- 7.1 Auswählen von Werkzeugen nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstücks

- 7.2 Feilen von Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen

- 7.3 Sägen von Blechen, Rohren und Profilen aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss

- 7.4 Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen

- 8. Maschinelles Spanen

- 8.1 Auswählen von Werkzeugen unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidgeometrie

- 8.2 Bestimmen und Einstellen von Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohroperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen

- 8.3 Herstellen der Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen

- 8.4 Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen, insbesondere unter der Beachtung der Kühlschmierstoffe, an Bohrmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken

- 8.5 Schleifen von Werkzeugen, insbesondere Scharfschleifen von Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel am Schleifbock

- 9. Trennen

- 9.1 Scheren von Feinblechen mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss

- 9.2 Trennen von Rohren mit Rohrschneidern

- 10. Umformen

- 10.1 Kaltes Umformen von Blechen aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen

- 11. Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen)

- 11.1 Prüfen von Bauteilen auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz sowie Fixieren in montagegerechter Lage

- 11.2 Verbinden und Sichern von Bauteilen mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung

Elektrofertigung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte

- 1. Theoretische Grundlagen

- 1.1 Beschreiben der fünf Sicherheitsregeln, der Gefahren des elektrischen Stromes und des Verhaltens bei Stromunfällen

- 1.2 Erklären der Schutzmaßnahmen (Basis-, Fehler-, Zusatzschutz)

- 1.3 Zitieren der Größen und Einheiten der Elektrotechnik

- 1.4 Beschreiben der Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärme-, Magnetische, Licht-, chemische, physiologische Wirkung)

- 1.5 Beschreiben des Atomaufbaus, der Entstehung von positiver und negativer Ladung

- 1.6 Beschreiben des Spannungsbegriffs, der Erzeugung von Spannungen, des Messens von Spannungen

- 1.7 Beschreiben des Stromflusses in Leitern, Flüssigkeiten, Gasen, Vakuum

- 2. Grundlegende Arbeiten

- 2.1 Verdrahten

- 2.2 Isolieren

- 2.3 Lötverfahren

- 2.4 Löten

- 2.5 Erdungsanschlüsse herstellen

- 3. Grundkenntnisse von Bauelementen und Bauteilen der Elektro-, Informations- oder Kommunikationstechnik

- 3.1 Beschreiben von Widerständen

- 3.2 Beschreiben von Blindwiderständen

- 3.3 Beschreiben von Batterien

- 3.4 Beschreiben von Steuerschaltungen

- 3.5 Beschreiben von Leitungsschutz

- 3.6 Beschreiben der Wechselstromtechnik

- 3.7 Beschreiben der Drehstromtechnik

- 3.8 Beschreiben der Leistungselektronik

- 3.9 Lesen und Erstellen von Schaltplänen

- 4. Grundkenntnisse der elektrischen Messtechnik

- 4.1 Unterscheiden von Messgeräten

- 4.2 Auswählen von Messgeräten nach Art der zu messenden Größen

- 4.3 Aufbauen von Messschaltungen und Darstellen von Signalinformationen

- 4.4 Unterscheiden, Klassifizieren und Berechnen von Messfehlern

- 5. Bedienen, Programmieren und Anwenden von Rechnern und speicherprogrammierbaren Bausteinen

- 5.1 Realisierung einfacher Logikschaltungen mit programmierbaren Bausteinen

- 5.2 Beschreiben von speicherprogrammierbaren Steuerungen

- 5.3 Unterscheiden von Sensoren

- 6. Montage von Geräten

- 6.1 Zusammenbauen, Prüfen, Warten und Reparieren von Apparaten und Geräten der Elektrotechnik oder Informations- und Kommunikationstechnik

- 7. Schaltanlagen

- 7.1 Kenntnisse nachweisen über die routinemäßigen Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Sicherungsautomaten in Schalttafeln

- 7.2 Routinemäßige Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Leistungsschaltern der Schalttafel

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Zitiervorschlag: Anlage 6a See-BV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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