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# Anlage 1 See-BV — (zu § 2) Abkürzungen

Seeleute-Befähigungsverordnung  
Stand: 20.04.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 482; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Für Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst, in der Gefahrenabwehr und für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen werden die nachfolgenden Abkürzungen verwendet:

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1.	Nautischer Schiffsdienst mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
	NWO	Nautischer Wachoffizier
	NEO	Erster Offizier
	NK	Kapitän
	NWO 500	Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500
	NK 500	Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500
	NK 100	Kapitän nationale Fahrt BRZ 100
	NWB	Wachbefähigung Brücke
	NVM	Vollmatrose Deck
2.	Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
	BKW	Nautischer Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei
	BGW	Nautischer Wachoffizier in der Hochseefischerei
	BKü	Kapitän in der Küstenfischerei
	BK	Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei
	BG	Kapitän in der Großen Hochseefischerei
3.	Seefunkdienst
	GOC	Allgemeines Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
	ROC	Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
4.	Gesamtschiffsbetrieb
	GSM	Schiffsmechaniker
5.	Technischer Schiffsdienst
	TWO	Technischer Wachoffizier
	TZO	Zweiter technischer Schiffsoffizier
	TLM	Leiter der Maschinenanlage
	TSM	Schiffsmaschinist
	TWB	Wachbefähigung Maschine
	TVM	Vollmatrose Maschine
6.	Elektrotechnischer Schiffsdienst
	ETO	Elektrotechnischer Schiffsoffizier
	ESE	Schiffselektriker
7.	Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr
	SGA	Sicherheitsgrundausbildung
	SÜB	Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
	SBB	Führen von schnellen Bereitschaftsbooten
	SLB	Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
	SRT	Grundausbildung in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff
	SSO	Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
8.	Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
	ÖL-CHEM-G	Tankergrundausbildung Öl- und Chemikalientankschiffe
	GAS-G	Tankergrundausbildung Flüssiggastankschiffe
	ÖL-F	Fortbildung Öltankschiffe
	CHEM-F	Fortbildung Chemikalientankschiffe
	GAS-F	Fortbildung Flüssiggastankschiffe
	IGF-G	Grundausbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
	IGF-F	Fortbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
	PLR-G	Grundausbildung Schiffe in Polargewässern
	PLR-F	Fortbildung Schiffe in Polargewässern
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Zitiervorschlag: Anlage 1 See-BV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

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