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§ 4 See-BV — Muster für Bescheinigungen

Seeleute-Befähigungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Muster der nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Befähigungszeugnisse, Befähigungsnachweise, Anerkennungsvermerke und des Nachweises über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt werden vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Verkehrsblatt bekannt gemacht.