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# Anlage 2 See-BAV — (zu § 10 Absatz 2) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte

See-Berufsausbildungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 3586 – 3590)

Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung

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Lfd. Nr.	Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g)	Zeitliche Richtwerte in Stunden
1	2	3
1 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln)	Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d)	während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln)	Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)
3	Prüfen, Messen, Lehren	30	40[*]
4	Anreißen, Körnen, Kennzeichnen
5	Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken
6	Manuelles Spanen	50	80*
7	Maschinelles Spanen	50	80*
8	Trennen	30	45*
9	Umformen
10	Fügen	120	195*
	Summe	280	440*
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* Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.

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Lfd. Nr.	Teil des Ausbildungsberufsbildes	Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde	Zeitliche Richtwerte in Stunden
1	2	3	4
1 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln)	Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d)	a)Arbeitsschritte festlegenb)Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegenc)Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse festlegend)Hilfsmittel bereitstellene)Arbeitsplatz einrichtenf)Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes und der Notwendigkeit personeller Unterstützung abschätzeng)Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorgaben sicherstellenh)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffeni)Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten	während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
2 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln)	Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e)	a)technische Unterlagen lesen und anwendenb)Skizzen anfertigenc)Mess- und Prüfprotokolle erstellend)Normen kennen und anwendene)Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehenf)Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwendeng)Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und auswertenh)Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordneni)Protokolle anfertigen und auswerten	während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
3	Prüfen, Messen, Lehren	a)Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählenb)Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermittelnc)Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messend)Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfene)mit festen und verstellbaren Lehren prüfenf)Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen		
4	Anreißen, Körnen, Kennzeichnen	a)Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Oberflächen anreißenb)Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Messpunkte körnenc)Werkstücke und Bauteile kennzeichnen	30	40*
5	Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken	a)Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigenb)Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannenc)Werkzeuge ausrichten und spannen		
6	Manuelles Spanen	a)Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstücks auswählenb)Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilenc)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss sägend)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneidene)Rohrgewinde herstellen	50	80*
7	Maschinelles Spanen	Vorbereiten a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählenb)Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellenc)Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellenBohren, Senken, Reiben d)Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken herstellene)Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellenDrehen f)Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellenSägen g)Werkstücke mit Sägemaschinen sägenScharfschleifen h)Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer, und Meißel am Schleifbock anschleifen	50	80*
8	Trennen	a)Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scherenb)Rohre mit Rohrabschneidern trennenc)Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen		
9	Umformen	a)Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformenb)Rohre aus Stahl kalt umformenc)Bleche, Rohre und Profile warm umformend)Bleche, Rohre und Profile biegerichten	30	45*
10	Fügen	Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen a)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixierenb)Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung verbinden und sichernc)Bolzen- und Stiftverbindungen herstellend)Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellene)Rohrschraubverbindungen herstellenf)Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfenGrundkenntnisse und Fertigkeiten des Lichtbogenschweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens[**]g)Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrichtung herstellenh)Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungszweck auswähleni)Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereitenj)Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißenk)Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen	120	195[*]
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* Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.

** Ausbildung im Lichtbogenschweißen, Gasschmelzschweißen und Löten ohne Zertifizierung.

Bescheinigung über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung

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........................................ Name des Auszubildenden		........................................ Vorname
............................................................ Ausbildende Reederei
............................................................ Berufsausbildungsvertrag-Nummer beziehungsweise Bezeichnung der Ausbildung
hat vom ....................	bis ....................
an der überbetrieblichen Ausbildungsstätte in:............................................................ an einer 7-wöchigen/11-wöchigen[*] Ausbildung in der Metallbearbeitung teilgenommen.
Bemerkungen: ..............................................................................................................................................
........................................ Ort und Datum		............................................................ Unterschrift und Stempel der überbetrieblichen Ausbildungsstätte
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* Nicht Zutreffendes streichen.

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Zitiervorschlag: Anlage 2 See-BAV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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