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§ 2 See-BAV — Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung

See-Berufsausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt.