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§ 3 SchwZLpV

Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schweinen

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 22.07.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.