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§ 5 SchwSalmoV — Impfungen

Schweine-Salmonellen-Verordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei einer Impfung gegen Salmonellen dürfen keine Impfstoffe angewendet werden, die geeignet sind, die Untersuchungen auf Antikörper nach § 2 Abs. 1 und 2 zu beeinträchtigen.