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§ 5 SchwPestV 1988

Schweinepest-Verordnung

Stand: 14.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.