Die Durchführung der Maßnahmen der Schulgesundheitspflege obliegt den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz. Sie werden von den Schulen darin unterstützt.
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Die Durchführung der Maßnahmen der Schulgesundheitspflege obliegt den unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz. Sie werden von den Schulen darin unterstützt.