Die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz erstellen schulärztliche Zeugnisse für Schülerinnen und Schüler, soweit erforderlich mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten, nach Maßgabe des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnungen.