§ 18d SchulLV (Brandenburg) — Laufbahn der Bildungsamtsrätin und des Bildungsamtsrats an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren

Schullaufbahnverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Laufbahn gehört als Eingangsamt das Amt der Bildungsamtsrätin, des Bildungsamtsrats (Besoldungsgruppe A 12).