§ 18a SchulLV (Brandenburg) — Laufbahn der Bildungsamtfrau und des Bildungsamtmanns an allgemeinbildenden Schulen und an Oberstufenzentren

Schullaufbahnverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zur Laufbahn gehören als

Eingangsamt das Amt der Bildungsamtfrau, des Bildungsamtmanns (Besoldungsgruppe A 11) und

Beförderungsamt das Amt der Bildungsamtsrätin, des Bildungsamtsrats (Besoldungsgruppe A 12).