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§ 10 SchulInfraVO (Sachsen) — Weitere Nebenbestimmung

Schulinfrastrukturverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Zuweisungsbescheid wird mit einer Nebenbestimmung erlassen, die es ermöglicht, den Zuweisungsbescheid bei einer Kürzung des Raumprogramms oder einer Reduzierung der Nutzfläche aufzuheben.