nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 18 SchulG (Nordrhein-Westfalen) — Gymnasiale Oberstufe

Schulgesetz NRW  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Sie umfasst die Jahrgangsstufen 11 bis 13, im Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang die Jahrgangsstufen 10 bis 12.

(2) Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen Anforderungsebenen in einem Pflichtbereich und in einem Wahlbereich umfasst.

(3) Am Ende der Einführungsphase findet nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung statt, für die landeseinheitliche Aufgaben gestellt werden.

(4) In der Qualifikationsphase werden verbindliche und wählbare Unterrichtsfächer dem sprachlich-literarisch-künstlerischen, dem gesellschaftswissenschaftlichen und dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld zugeordnet. Durch den Unterricht in den drei Aufgabenfeldern sowie in den Fächern Religionslehre und Sport werden eine gemeinsame Grundbildung in angemessener Breite und eine individuelle vertiefte Bildung in Schwerpunktbereichen gewährleistet.

(5) Die gymnasiale Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die allgemeine Hochschulreife verliehen wird. Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt. Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungen in der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung zusammen. In der gymnasialen Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden.

---

Zitiervorschlag: § 18 SchulG (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/SchulG/18

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
