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§ 11 SchuhfAusbV 2017 — Prüfungsbereiche von Teil 2

Schuhfertigerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Herstellen von Schuhen,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.