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# § 2 SchuV — Marktpflege

Schuldverschreibungsverordnung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Entschädigungsfonds sorgt für die Marktpflege. Hierzu können in Höhe bis zu zehn Prozent der umlaufenden Schuldtitel Schuldverschreibungen angekauft werden. Die Mittel für die Marktpflege stellt der Entschädigungsfonds zur Verfügung. Sie sind in dessen jährlichem Wirtschaftsplan zu berücksichtigen. Eine Kreditaufnahme ist nicht zulässig.

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Zitiervorschlag: § 2 SchuV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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