Die zuständige Behörde hebt die Abgrenzungen nach § 2 auf, wenn sie bei einer erneuten Untersuchung keinen Befall feststellt.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die zuständige Behörde hebt die Abgrenzungen nach § 2 auf, wenn sie bei einer erneuten Untersuchung keinen Befall feststellt.