Die Geschäfte der Schiedsstelle werden abwechselnd für jeweils ein Jahr bei der Sächsischen Krankenhausgesellschaft und der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Krankenkassenverbände (vorerst AOK-Landesverband Sachsen) geführt (Geschäftsstelle). Am 1. Mai 1991 beginnt die Sächsische Krankenhausgesellschaft mit der Führung der Geschäfte der Schiedsstelle.