nu:legal · recht.nulegal.eu
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle wird beim Landesjugendamt eingerichtet.