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Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe
Landesrecht Sachsen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Rechtsaufsicht über die Schiedsstelle führt das Staatsministerium für Soziales.