# § 6 SchiLichtrMstrV — Situationsaufgabe

Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung  
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.09.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehenden Aufgaben auszuführen:

- 1. eine Sanierungsmaßnahme an einer Leuchtröhrenanlage unter Berücksichtigung von Qualität, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation sowie deren gebrauchsfähige Inbetriebnahme durchführen,

- 2. einen Werbetext manuell zeichnen, schneiden und mit Blattmetall belegen.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen für die Aufgaben nach Absatz 2 gebildet.

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Zitiervorschlag: § 6 SchiLichtrMstrV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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