Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
a)Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Materialien, Bauteilen, Farben, Maschinen, Werkzeugen, Geräten, Werk- und Hilfsstoffen, Personal auch unter Berücksichtigung einzusetzender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
b)Sicherheits-, Gesundheits- und Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
c)Konzepte zur Gestaltung von aktiv leuchtenden, beleuchteten, passiv nachleuchtenden sowie unbeleuchteten Informations-, Kommunikations- und Werbeanlagen für den Innen- und Außenbereich, insbesondere Schilder-, Buchstaben- und Transparentanlagen, elektronische Informations-, Kommunikations- und Werbesysteme, statische und mobile Werbeträger, Orientierungs- und Leitsysteme sowie Messe- und Ausstellungsstände unter Berücksichtigung von Gesetzmäßigkeiten der Wahrnehmung und der Sehgewohnheiten, der Wirkungsweisen von Gestaltungselementen, Konstruktionsart, Statik, Material, Kundenwünschen, Nachhaltigkeit sowie gesundheitlichen Gesichtspunkten erarbeiten und bewerten,
d)Arbeitspläne, Skizzen, Entwurfs- und Konstruktionszeichnungen sowie Schaltpläne und Aufrisse unter Berücksichtigung von statischen, örtlichen und rechtlichen Anforderungen sowie der Kundenwünsche erstellen, bewerten, korrigieren und präsentieren,
e)Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen festlegen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualität und Rechtsvorschriften, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten und
f)Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf Anforderungen, Kostengesichtspunkte sowie gestalterische, rechtliche Gesichtspunkte erläutern und abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen und diese Auswahl begründen sowie