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§ 1 SchiLichtMstrV — Gegenstand

Schilder- und Lichtreklameherstellermeisterverordnung

Stand: 01.09.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild, die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung zu stellenden Anforderungen sowie die Bestimmungen zur Durchführung der Meisterprüfung im Schilder- und Lichtreklamehersteller-Handwerk.