1.Anwenden von schornsteinfegerrechtlichen Regelungen,
2.Anwenden von gewerkeübergreifenden Regelungen,
3.Brandschutz- und baurechtliche Überwachung von Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie ähnlicher Einrichtungen,
4.Anwenden, Erstellen und Bewerten von technischen Unterlagen,
5.Überprüfen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie ähnlichen Einrichtungen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit,
6.Reinigen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie ähnlichen Einrichtungen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit,
7.Messen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen sowie ähnlichen Einrichtungen zur Gewährleistung der Betriebs- und Brandsicherheit,
8.Überprüfen und Messen von Gebäuden und Anlagen; Beurteilen von Ergebnissen,
9.Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und Funktionsstörungen; Einleiten von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr,
11.Einleiten und Überwachen von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Verbesserung der Nutzungsfähigkeit und
12.Verbessern der Nutzungsfähigkeit von bestehenden Abgasanlagen und Rauchableitungen;
1.Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
5.Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten,
6.Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
7.Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
8.Umgehen mit Gefahr- und Werkstoffen und
9.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.