nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 SchfAusbV 2012 — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Schornsteinfeger-Ausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Schornsteinfeger und Schornsteinfegerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe 12 „Schornsteinfeger“ der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.