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§ 4 Schengen-COVID-19-V 2 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung

Historische Fassung: Stand 20.06.2020 bis 01.10.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2020 außer Kraft.