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§ 1 Schengen-COVID-19-V 2 — Gegenstand

2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung

Historische Fassung: Stand 20.06.2020 bis 01.10.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt auf Grund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die Verlängerung der vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für Inhaber von Schengen-Visa im Bundesgebiet und die vorübergehende Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels zur Durchreise durch das Bundesgebiet zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum.