Die Geschäfte der Schiedsstelle werden bei der obersten Landesjugendbehörde geführt. Die Verfahren der elektronischen Verwaltung sollen angewandt werden, insbesondere zur Vereinfachung des Schriftverkehrs bei den Aufgaben nach den §§ 9 bis 12.
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Die Geschäfte der Schiedsstelle werden bei der obersten Landesjugendbehörde geführt. Die Verfahren der elektronischen Verwaltung sollen angewandt werden, insbesondere zur Vereinfachung des Schriftverkehrs bei den Aufgaben nach den §§ 9 bis 12.