nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 SchSiServAusbV — Dauer der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.